Kommentar |
Zur Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet, der sich aus je zwei Deligierten der zur Wahl stehenden Listen und dem Wahlleiter zusammensetzt. Dieser konstituiert sich am Montag, den 26. November, bestimmt ein Mitglied zum Schriftführer und prüft die Listenbezeichnungen der eingereichten Listen.
Am Donnerstag, den 06. Dezember, zählt der Wahlausschuss nach Beendigung der Wahlhandlung die Wahl hochschulöffentlich aus und ermittelt das Wahlergebnis. |