Das Studierendenparlament (StuPa) ist das legislative Organ der Studierendenschaft, man kann es sich vom Grundprinzip her wie den deutschen Bundestag oder einen Landtag vorstellen. Die Abgeordneten werden über Listen gewählt und treffen sich regelmäßig zu Sitzungen am Campus.
Das StuPa entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten, welche die gesamte Studierendenschaft betreffen. Dazu gehört insbesondere die Vorgabe für die Verwendung der studentischen Gelder - jeder Studi zahlt pro Semester 15€ in die "Vereinskasse" der Studierendenschaft - durch den Beschluss eines Haushaltsplanes. Auf diese Weise wird festgelegt für welche Projekte wie viel Geld vorhanden ist.
Das StuPa legt ebenso die Aufgaben der AStA-Referate und damit die möglichen Veranstaltungen und Projekte in der Legislatur fest. Die Mitglieder des AStA werden außerdem vom StuPa gewählt und von diesem kontrolliert.
Dadurch, dass das StuPa Ausgaben von über 500€ genehmigen muss, hat es maßgeblichen Einfluss auf die konkrete Verwendung der studentischen Gelder - jedes Jahr ein mittelgroßer sechsstelliger Betrag.
Darüber hinaus findet parallel eine Urabstimmung statt, da Änderungen an Satzung und Wahlordnung geplant sind.